Friends playing on bouncy castle at playground

Hüpfburgen & unvergessliche Aktivitäten für Duisburg:
Ihr Erlebnis startet hier.

Gebrauchs- & Sicherheitshinweis für aufblasbare Spielgeräte

Der/Die Mieter:in überprüft die Verkehrssituation vor Ort. Die Person achtet darauf, dass kein Fahrzeug in das aufblasbare Spielgerät fahren kann und sorgt für eine Verkehrsabsperrung. Zudem sorgt sie für einen geregelten und sicheren Zugang der Benutzer:innen zum Gerät (evtl. durch eine Umzäunung). Die Person sorgt zudem für eine ebene, saubere Fläche (wie z.B. Rasen, Gras oder Asphalt, aber keinen Schotter, roten Sand oder Ähnliches), die den Aufbaumaßen des aufblasbaren Spielgerätes und einem zusätzlichen Sicherheitsabstand von 1,80 Metern zu allen Seiten entspricht.

Der Eingangsbereich muss von Hindernissen freigehalten werden. Alle spitzen oder scharfen Gegenstände müssen entfernt werden. Sollte der Auf- und Abbau durch den die Veranstalter selbst erfolgen, sind
unbedingt die Aufbau- und Abbauhinweise zu beachten, die wir Ihnen in einer extra bebilderten Beschreibung beifügen.

Die Sicherheit der Kinder steht an erster Stelle: Befolgen Sie daher folgende Hinweise

Aufsicht

Das aufblasbare Spielgerät muss ständig durch geeignete erwachsene Personen beaufsichtigt werden! Dies kann von unserem Verleih gegen einen Aufpreis übernommen werden! Die mit der Aufsicht beauftragten Personen sind vom Veranstalter mit den Gebrauchs- und Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Das aufblasbare Spielgerät darf nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden.

Verankerung

Aufblasbare Spielgeräte, die im Freien stehen, müssen immer verankert werden. Sie sind mit den mitgelieferten Bodenankern im Rasen ausreichend zu befestigen. Sollte der Aufbau auf einer versiegelten Fläche (Pflastersteine, Asphalt, usw.) stattfinden, dann muss die Verankerung durch Gewichte (ca. 160 kg pro Verankerungspunkt) erfolgen. Nur wenn der Aufbau in einer geschlossenen Halle stattfindet, kann auf die Verankerung verzichtet werden. (Außer, wenn das aufblasbare Gerät konstruktionsbedingt verankert werden muss!)

Das Gebläse

Das aufblasbare Spielgerät muss während der Nutzung ständig durch das Gebläse mit Luft befüllt werden. Dabei ist es ganz normal, dass aus den Nähten ständig Luft entweicht. Das Gerät darf erst betreten werden, wenn es vollständig aufgeblasen ist. Solange sich noch Personen darin oder darauf befinden, darf niemals das Gebläse abgeschaltet werden (Erstickungsgefahr!). Das Gebläse ist so aufzustellen, dass sich der Luftkanal für die Befüllung im 90-Grad-Winkel zur Hüpfburg befindet und nicht verdreht oder verknickt ist.

Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdkörper wie Laub, Papier oder Ähnliches den Lufteinlass des Gebläses blockieren können. Die Luft aus dem Gebläse muss ungehindert durch den Luftkanal in das aufblasbare Spielgerät einströmen! Dies muss während der gesamten Nutzung beachtet und kontrolliert werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass Kinder keine Gegenstände in das Gebläse stecken oder mit dem Gebläse spielen.

Das Verlängerungskabel

Sollte das Gebläse des aufblasbaren Spielgerätes an ein Verlängerungskabel angeschlossen sein, so darf nur ein für die Verwendung im Freien geeignetes Kabel verwendet werden. Bei der Verwendung einer Kabeltrommel ist darauf zu achten, dass dieses vollständig abgerollt wird (Überhitzungsgefahr).

Regen

Bei Regen muss das aufblasbare Spielgerät unverzüglich geräumt und anhand der Abbauhinweise abgebaut werden. Die Stromzufuhr ist zu trennen und alle Geräte sind vor Nässe zu schützen (evtl. teilweise zusammenfalten und mit einer Plane abdecken). So kann das Gerät nach einem kurzen Schauer bzw. Regen, wenn es wieder trocken ist, erneut in Betrieb genommen werden.

Spannungsausfall / Störung des Gebläses oder Druckverlust

Bei Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses muss das aufblasbare Spielgerät ebenfalls unverzüglich geräumt werden. Dabei muss sehr schnell reagiert werden, da durch den Druckverlust das Gerät sehr schnell in sich zusammenfällt und evtl. Kinder unter sich begraben kann (Erstickungsgefahr). Bis zur Beseitigung der Störung darf das aufblasbare Spielgerät nicht mehr benutzt werden.

Wind

Bei Windverhältnissen von mehr als Windstärke fünf darf das aufblasbare Spielgerät nicht aufgebaut oder benutzt werden.

Bei Fragen oder Unklarheiten gerne melden.
Wir helfen Ihnen weiter: info@huepfburgen-verleih-duisburg.de

Sicherheitsregeln

  • Benutzung nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person.
  • Das Tragen und Mitbringen von Schuhen, Brillen, Schmuck, scharfen oder heißen Gegenständen (z.B. Gürtelschnallen, Haarspangen, Halsketten. Stiften, Wasserspritzpistolen usw.) ist nicht erlaubt.
  • Speisen (auch Kaugummi) und Getränke sind grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Es ist nicht erlaubt, bei der Benutzung zu rauchen oder unter Einfluss vor Alkohol und Drogen zu stehen.
  • Es ist nicht erlaubt, Saltos oder Purzelbäume zu machen, zu raufen oder sich gegenseitig zu schubsen.
  • Es droht Verletzungsgefahr, wenn Kinder zusammenstoßen oder herausgeschleudert werden.
  • Es ist nicht erlaubt, auf die Außenwände und in die Netze zu klettern oder sich an diese zu hängen.
  • Das Mindestalter für die Benutzung ist 4 Jahre, das Höchstalter ist 14 Jahre.
  • Die maximale Körpergröße ist zu beachten (Information an dem Gerät und im Logbuch).
  • Der Altersunterschied zwischen den Benutzer:innen muss bei gleichzeitiger Benutzung so gering wie möglich sein.
  • Höchstanzahl (Höchstbelastung) der Benutzer:innen beachten (Information an dem Gerät und im Logbuch).
  • Bei einem Unfall die Notrufzentrale unter der Notrufnummer 112 verständigen.

Bestärken Sie die Kinder, sich auch beim Toben rücksichtsvoll gegenüber anderen Kindern zu verhalten, besonders gegenüber Kleineren! Dadurch können Unfälle verhindert werden!