Gebrauchsanweisung
- Gebrauchs- und Sicherheitshinweise für aufblasbare Spielgeräte (Hüpfburgen, Rutschen, Spielcenter, Bungee-Run, usw.)
- Der Mieter überprüft die Verkehrssituation vor Ort. Er achtet darauf, dass kein Fahrzeug in das aufblasbare Spielgerät fahren kann und sorgt für eine Verkehrsabsperrung. Zudem sorgt er für einen geregelten und sicheren Zugang der Benutzer zum Gerät (evtl. durch eine Umzäunung). Der Mieter sorgt für eine ebene, saubere Fläche (wie z.B. Rasen, Gras oder Asphalt, aber keinen Schotter, roten Sand oder ähnliches), die den Aufbaumaßen des aufblasbaren Spielgerätes und einem zusätzlichen Sicherheitsabstand von 1,80 Metern zu allen Seiten entspricht. Der Eingangsbereich muss von Hindernissen freigehalten werden. Alle spitzen oder scharfen Gegenstände müssen entfernt werden. Sollte der Auf- und Abbau durch den Mieter erfolgen, sind unbedingt die Aufbau- und Abbauhinweise zu beachten, die wir Ihnen in einer extra bebilderten Beschreibung beifügen.
Die Sicherheit der Kinder steht an erster Stelle! Daher sind folgende Hinweise besonders zu beachten:
- Aufsicht
- Das aufblasbare Spielgerät muss ständig durch geeignete, erwachsene Personen(18) beaufsichtigt werden! Dies kann vom Hüpfburgen-Verleih Duisburg gegen Aufpreis übernommen werden! Die mit der Aufsicht beauftragten Personen sind vom Mieter mit den Gebrauchs- und Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Das aufblasbare Spielgerät darf nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden
- Verankerung
- Aufblasbare Spielgeräte, die im Freien stehen, müssen immer verankert werden. Sie sind mit den mitgelieferten Bodenankern im Rasen ausreichend zu befestigen. Sollte der Aufbau auf einer versiegelten Fläche (Pflastersteine, Asphalt, usw.) stattfinden, dann muss die Verankerung durch Gewichte (ca. 160 kg pro Verankerungspunkt) erfolgen. Nur wenn der Aufbau in einer geschlossenen Halle stattfindet, kann auf die Verankerung verzichtet werden (Außer wenn das aufblasbare Gerät konstruktionsbedingt verankert werden muss!
- Das Gebläse
- Das aufblasbare Spielgerät muss während der Nutzung ständig durch das Gebläse mit Luft befüllt werden. Dabei ist es ganz normal, dass aus den Nähten ständig Luft entweicht. Das Gerät darf erst betreten werden, wenn es vollständig aufgeblasen ist. Solange sich noch Personen darin oder darauf befinden, darf niemals das Gebläse abgeschaltet werden (Erstickungsgefahr!). Das Gebläse ist so aufzustellen, dass sich der Luftkanal für die Befüllung im 90 Grad Winkel zur Hüpfburg befindet und nicht verdreht oder verknickt ist. Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdkörper wie Laub, Papier oder ähnliches den Lufteinlass des Gebläses blockieren können. Die Luft aus dem Gebläse muss ungehindert durch den Luftkanal in das aufblasbare Spielgerät einströmen! Dieses muss während der gesamten Nutzung beachtet und kontrolliert werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass Kinder keine Gegenstände in das Gebläse stecken oder mit dem Gebläse spielen.
- Das Verlängerungskabel
- Sollte das Gebläse des aufblasbaren Spielgerätes an ein Verlängerungskabel angeschlossen sein, so darf nur ein für die Verwendung im Freien geeignetes Kabel verwendet werden. Bei der Verwendung einer Kabeltrommel ist darauf zu achten, dass dieses vollständig abgerollt wird (Überhitzungsgefahr!).
- Regen
- Bei Regen muss das aufblasbare Spielgerät unverzüglich geräumt und anhand der Abbauhinweise abgebaut werden. Die Stromzufuhr ist zu trennen und alle Geräte sind vor Nässe zu schützen (Evtl. teilweise zusammenfalten und mit einer Plane abdecken). So kann das Gerät nach einem kurzen Schauer/Regen, wenn es wieder trocken ist in Betrieb genommen werden.
- Spannungsausfall/Störung des Gebläses/Druckverlust
- Bei Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses muss das aufblasbare Spielgerät ebenfalls unverzüglich geräumt werden. Dabei muss sehr schnell reagiert werden, da durch den Druckverlust das Gerät sehr schnell in sich zusammenfällt und evtl. Kinder unter sich begraben kann (Erstickungsgefahr). Bis zur Beseitigung der Störung darf das aufblasbare Spielgerät nicht mehr benutzt werden.
- Wind
- Bei Windverhältnissen von mehr als Windstärke 5 darf das aufblasbare Spielgerät nicht aufgebaut oder benutzt werden.
Sicherheitsregeln bei der Benutzung von aufblasbaren Spielgeräten:
- Benutzung nur unter Aufsicht eines Erwachsenen.
- Das Tragen und Mitbringen von Schuhen, Brillen, Schmuck, scharfen oder heißen Gegenständen (z.B. Gürtelschnallen, Haarspangen, Halsketten, Stiften, Wasserspritzpistolen usw.) ist nicht erlaubt.
- Speisen (auch Kaugummi) und Getränke sind grundsätzlich nicht erlaubt.
- Es ist nicht erlaubt bei der Benutzung zu rauchen oder unter Einfluss von Alkohol und Drogen zu stehen.
- Es ist nicht erlaubt Saltos oder Purzelbäume zu machen, zu raufen oder sich gegenseitig zu schubsen.
- Es droht Verletzungsgefahr, wenn Kinder zusammenstoßen oder heraus geschleudert werden.
- Es ist nicht erlaubt auf die Außenwände und in die Netze zu klettern oder sich diese zu hängen.
- Das Mindestalter für die Benutzung ist 4 Jahre, das Höchstalter 14 Jahre.
- Die maximale Körpergröße ist zu beachten (Information an dem Gerät und im Logbuch).
- Der Altersunterschied zwischen den Benutzern muss bei gleichzeitiger Benutzung so gering wie möglich sein.
- Höchstanzahl (Höchstbelastung) der Benutzer beachten (Information an dem Gerät und im Logbuch).
- Bei einem Unfall die Notrufzentrale unter der Notrufnummer 112 verständigen.
Bestärken Sie die Kinder, sich auch beim Toben rücksichtsvoll gegenüber anderen Kindern zu verhalten, besonders gegenüber Kleineren! Dadurch können Unfälle verhindert werden!