Title: AGB
Author: RegioHelden
Published: 4. September 2023
Last modified: 17. Mai 2024

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![Detail of an inflatable castle to bounce.](https://www.huepfburgen-verleih-duisburg.
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# AGB

**Vertragspartner**

Nachfolgend wird der Kunde als Mieter und die Firma Hüpfburgen - Verleih - Duisburg
als Vermieter bezeichnet.

**Allgemeines**

Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen müssen
schriftlich vereinbart werden.

**Bestimmungsgemäßer Einsatz**

Die vom Vermieter ausgeliehenen Mietobjekte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck
eingesetzt und nicht überlastet werden. Es sind die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise
zu beachten! Das Anbringen von Schildern, Beschriftungen oder Aufklebern sowie sonstigen
Änderungen an den Mietobjekten ist nicht gestattet. Die Mietobjekte dürfen nicht
weitervermietet (Untervermietung), verpfändet oder anderweitig weitergegeben werden.

**Gebühren, Steuern, Genehmigungen**

Sämtliche Gebühren und Steuern, die durch das Aufstellen bzw. durch die Nutzung 
der gemieteten Objekte entstehen, sind vom Mieter zu tragen. Eventuell erforderliche
Genehmigungen, Bewilligungen oder Anmeldungen, die für den Betrieb der gemieteten
Objekte oder für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlich sind (z.B. GEMA-
Anmeldung oder TÜV-Abnahme vor Ort) liegen organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich
des Mieters. Alle erforderlichen Genehmigungen zum Aufstellen der gemieteten Objekte
sind rechtzeitig vor dem Aufbau unaufgefordert dem Vermieter vorzulegen. Der Mieter
verpflichtet sich, den Vermieter für sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit
dem Auf- und Abbau sowie aus dem Betrieb der gemieteten Mietobjekte an den Vermieter
gestellt werden, unter Verzicht auf jegliche Einwendung schad- und klaglos zu halten.

**Aufträge, Rücktritt, Wetterrisiko**

Aufträge werden bei Annahme durch den Vermieter für beide Seiten bindend. Bei Rücktritt
bis 14 Tage vor der Veranstaltung durch den Mieter werden 50 % der Vertragssumme
in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung durch den Mieter
werden 80 % der Vertragssumme in Rechnung gestellt. Sollten Ereignisse oder Umstände
eintreten, die die Erfüllung des ursprünglichen Auftrages unzumutbar oder unmöglich
machen (z.B. Erkrankungen, Stau, Diebstahl usw.) steht dem Vermieter das Recht zu,
vom Vertrag zurückzutreten. Für gewerbliche Kunden (gewerbliche und öffentliche 
Nutzung) gilt: Das Wetterrisiko trägt der Mieter. Für private Kunden (private Nutzung,
Kindergeburtstag) gilt: Sollte es am Miettag regnen, ist der Vermieter im Rahmen
seiner Möglichkeiten bereit, den Termin um ein paar Stunden zu verschieben oder 
den Termin unentgeltlich zu streichen. Dafür ist es unbedingt erforderlich, dass
der Mieter am Miettag rechtzeitig vor Abfahrt der Lieferung den Vermieter telefonisch
informiert (Bitte die Anfahrzeit berücksichtigen!). Sobald die Lieferung unterwegs
ist, wird der komplette Mietzins fällig.

**Preise, Angebote, Ausweise**

Unsere Preise sind zzgl. Mehrwertsteuer auf unserer aktuellen Preisliste einsehbar.
Unsere Angebote sind bis zu 30 Tage gültig. Bei Selbstabholung muss der Mieter seinen
gültigen Personalausweis mitbringen. Beim Kindergeburtstag wird zusätzlich der gültige
Kinderausweis des Geburtstagskindes benötigt.

**Zahlung**

Der Rechnungsbetrag wird vor dem Aufbau des ausgeliehenen Mietobjekts in bar erhoben.
Bei Überweisung muss der Rechnungsbetrag mindestens 1 Tag vor der Veranstaltung 
auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein.

**Mietzeit**

Für gewerbliche Kunden (gewerbliche und öffentliche Nutzung) gilt: Die Mietzeit 
für einen Verleihtag beträgt maximal 10 Stunden und ist bis spätestens 20:00 Uhr
einzuplanen. Für private Kunden (private Nutzung, Kindergeburtstag) gilt: Abholzeit
zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr, Rückbringzeit am selben Tag zwischen 19:00 Uhr
und 20:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Zusätzlich für den Kindergeburtstag gilt: 
Dieses Angebot gilt von Montag bis Freitag außer an Feiertagen. Ist eine Rücknahme
nach Beendigung der Mietzeit nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter
zusätzliche Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren
Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund
der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung.

**Haftung**

Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietobiekte in vollem Umfang für diese verantwortlich
und haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden und Unfälle. Er stellt den
Vermieter von Schadenersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Mietobjekte
oder Teilnahme an den Aktionen ergeben, frei. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle
oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtige Funktionieren
von Veranstaltungen oder Mietobjekten verschuldet wurden. Schadenersatzleistungen
werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter
alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar
bei Rückgabe mitzuteilen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet
der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste
oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.

**Betreuung der Mietobjekte**

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte durch geeignete erwachsene Personen
durchgehend zu beaufsichtigen. Die mit der Aufsicht beauftragten Personen sind vom
Mieter/Veranstalter mit den Gebrauchs- und Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.
Gerne übernimmt der Hüpfburgen - Verleih - Duisburg die Beaufsichtigung der Mietobjekte.
Die Preise für die Betreuung gelten für ein Mietobjekt und werden auf Antrage mitgeteilt.
Darin enthalten ist neben der Beaufsichtigung auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
Dieser Service muss aus organisatorischen Gründen bei der Bestellung der Mietobjekte
direkt mitgebucht werden.

**Lieferung, Aufbau und Abbau**

Je nach Mietobjekt und Mietvereinbarung stellt der Mieter geeignete Helfer für den
Auf- und Abbau bereit. Für private Kunden (private Nutzung, Kindergeburtstag) gilt:
Der Mietpreis enthält keine Lieferung und keinen Auf- und Abbau (gegen Preisaufschlag
möglich). Der Mieter sorgt für eine ebene, saubere Fläche wie Rasen oder Asphalt(
kein Schotter, roter Sand oder Ähnliches), die den Aufbaumaßen der Mietobjekte entsprechen,
und für einen zusätzlichen Sicherheitsabstand von 1,80 Metern zu allen Seiten. Zusätzlich
stellt der Mieter eine direkte Zufahrt sicher. Sollte der Auf- und Abbau durch den
Mieter erfolgen, sind unbedingt die Aufbau- und Abbauhinweise zu beachten. Übergibt
der Mieter die Mietobjekte in schlecht zusammengelegtem Zustand oder gar nicht zusammengelegt,
wird eine Pauschale von 40,00 Euro zzgl. MwSt. für den erhöhten Arbeitsaufwand fällig.

**Stromanschluss**

Für den Betrieb der Mietobjekte stellt der Mieter jeweils mindestens einen Stromanschluss
mit 220 V zur Verfügung, die mit 16 A abgesichert sind und ausschließlich die Mietobjekte
mit Strom versorgen. Die Entfernung vom Stromanschluss zum Mietobjekt darf 25 Meter
nicht überschreiten, ansonsten sorgt der Mieter für entsprechend geeignetes Verlängerungskabel.
Die Stromkosten gehen zu Lasten des Mieters.

**Sonstiges**

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle
übrigen unverändert. Die unwirksame Regelung ist durch eine andere, gültige zu ersetzen.
die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.

Veranstalten Sie mit uns eine gelungene Party.
**Jetzt anfragen:  [huepfburgen-verleih@outlook.de](https://www.huepfburgen-verleih-duisburg.de/agb/huepfburgen-verleih@outlook.de?output_format=md)**