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AGB

Vertragspartner

Nachfolgend wird der Kunde als Mieter und die Firma Hüpfburgen - Verleih - Duisburg als Vermieter bezeichnet.

Allgemeines

Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Bestimmungsgemäßer Einsatz

Die vom Vermieter ausgeliehenen Mietobjekte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden. Es sind die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise zu beachten! Das Anbringen von Schildern, Beschriftungen oder Aufklebern sowie sonstigen Änderungen an den Mietobjekten ist nicht gestattet. Die Mietobjekte dürfen nicht weitervermietet (Untervermietung), verpfändet oder anderweitig weitergegeben werden.

Gebühren, Steuern, Genehmigungen

Sämtliche Gebühren und Steuern, die durch das Aufstellen bzw. durch die Nutzung der gemieteten Objekte entstehen, sind vom Mieter zu tragen. Eventuell erforderliche Genehmigungen, Bewilligungen oder Anmeldungen, die für den Betrieb der gemieteten Objekte oder für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlich sind (z.B. GEMA-Anmeldung oder TÜV-Abnahme vor Ort) liegen organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters. Alle erforderlichen Genehmigungen zum Aufstellen der gemieteten Objekte sind rechtzeitig vor dem Aufbau unaufgefordert dem Vermieter vorzulegen. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter für sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auf- und Abbau sowie aus dem Betrieb der gemieteten Mietobjekte an den Vermieter gestellt werden, unter Verzicht auf jegliche Einwendung schad- und klaglos zu halten.

Aufträge, Rücktritt, Wetterrisiko

Aufträge werden bei Annahme durch den Vermieter für beide Seiten bindend. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung durch den Mieter werden 50 % der Vertragssumme in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung durch den Mieter werden 80 % der Vertragssumme in Rechnung gestellt. Sollten Ereignisse oder Umstände eintreten, die die Erfüllung des ursprünglichen Auftrages unzumutbar oder unmöglich machen (z.B. Erkrankungen, Stau, Diebstahl usw.) steht dem Vermieter das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Für gewerbliche Kunden (gewerbliche und öffentliche Nutzung) gilt: Das Wetterrisiko trägt der Mieter. Für private Kunden (private Nutzung, Kindergeburtstag) gilt: Sollte es am Miettag regnen, ist der Vermieter im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit, den Termin um ein paar Stunden zu verschieben oder den Termin unentgeltlich zu streichen. Dafür ist es unbedingt erforderlich, dass der Mieter am Miettag rechtzeitig vor Abfahrt der Lieferung den Vermieter telefonisch informiert (Bitte die Anfahrzeit berücksichtigen!). Sobald die Lieferung unterwegs ist, wird der komplette Mietzins fällig.

Preise, Angebote, Ausweise

Unsere Preise sind zzgl. Mehrwertsteuer auf unserer aktuellen Preisliste einsehbar. Unsere Angebote sind bis zu 30 Tage gültig. Bei Selbstabholung muss der Mieter seinen gültigen Personalausweis mitbringen. Beim Kindergeburtstag wird zusätzlich der gültige Kinderausweis des Geburtstagskindes benötigt.

Zahlung

Der Rechnungsbetrag wird vor dem Aufbau des ausgeliehenen Mietobjekts in bar erhoben. Bei Überweisung muss der Rechnungsbetrag mindestens 1 Tag vor der Veranstaltung auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein.

Mietzeit

Für gewerbliche Kunden (gewerbliche und öffentliche Nutzung) gilt: Die Mietzeit für einen Verleihtag beträgt maximal 10 Stunden und ist bis spätestens 20:00 Uhr einzuplanen. Für private Kunden (private Nutzung, Kindergeburtstag) gilt: Abholzeit zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr, Rückbringzeit am selben Tag zwischen 19:00 Uhr und 20:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Zusätzlich für den Kindergeburtstag gilt: Dieses Angebot gilt von Montag bis Freitag außer an Feiertagen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung der Mietzeit nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter zusätzliche Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung.

Haftung

Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietobiekte in vollem Umfang für diese verantwortlich und haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden und Unfälle. Er stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Mietobjekte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben, frei. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtige Funktionieren von Veranstaltungen oder Mietobjekten verschuldet wurden. Schadenersatzleistungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe mitzuteilen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.

Betreuung der Mietobjekte

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte durch geeignete erwachsene Personen durchgehend zu beaufsichtigen. Die mit der Aufsicht beauftragten Personen sind vom Mieter/Veranstalter mit den Gebrauchs- und Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Gerne übernimmt der Hüpfburgen - Verleih - Duisburg die Beaufsichtigung der Mietobjekte. Die Preise für die Betreuung gelten für ein Mietobjekt und werden auf Antrage mitgeteilt. Darin enthalten ist neben der Beaufsichtigung auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Dieser Service muss aus organisatorischen Gründen bei der Bestellung der Mietobjekte direkt mitgebucht werden.

Lieferung, Aufbau und Abbau

Je nach Mietobjekt und Mietvereinbarung stellt der Mieter geeignete Helfer für den Auf- und Abbau bereit. Für private Kunden (private Nutzung, Kindergeburtstag) gilt: Der Mietpreis enthält keine Lieferung und keinen Auf- und Abbau (gegen Preisaufschlag möglich). Der Mieter sorgt für eine ebene, saubere Fläche wie Rasen oder Asphalt (kein Schotter, roter Sand oder Ähnliches), die den Aufbaumaßen der Mietobjekte entsprechen, und für einen zusätzlichen Sicherheitsabstand von 1,80 Metern zu allen Seiten. Zusätzlich stellt der Mieter eine direkte Zufahrt sicher. Sollte der Auf- und Abbau durch den Mieter erfolgen, sind unbedingt die Aufbau- und Abbauhinweise zu beachten. Übergibt der Mieter die Mietobjekte in schlecht zusammengelegtem Zustand oder gar nicht zusammengelegt, wird eine Pauschale von 40,00 Euro zzgl. MwSt. für den erhöhten Arbeitsaufwand fällig.

Stromanschluss

Für den Betrieb der Mietobjekte stellt der Mieter jeweils mindestens einen Stromanschluss mit 220 V zur Verfügung, die mit 16 A abgesichert sind und ausschließlich die Mietobjekte mit Strom versorgen. Die Entfernung vom Stromanschluss zum Mietobjekt darf 25 Meter nicht überschreiten, ansonsten sorgt der Mieter für entsprechend geeignetes Verlängerungskabel. Die Stromkosten gehen zu Lasten des Mieters.

Sonstiges

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen unverändert. Die unwirksame Regelung ist durch eine andere, gültige zu ersetzen. die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.

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